Auto ummelden leicht gemacht
Sie wollen den Halter eines Gebrauchtwagens wechseln oder sind in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen? Dann sind Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums dazu verpflichtet das Auto ummelden zu lassen. Wir verraten Ihnen worauf es bei der Kfz-Ummeldung ankommt – damit keine mehrmaligen Behördengänge notwendig sind und Sie sich Kosten und Mühen sparen.
Für die Ummeldung ist die örtliche Kfz-Zulassungsstelle zuständig. Um das Auto ummelden zu können, sind einige Dokumente notwendig. Je nachdem, ob es sich um einen Umzug unter Mitnahme des Fahrzeugs – mit oder ohne Kennzeichen handelt oder aber auch die Ummeldung auf einen neuen Halter. Am besten klären Sie vorab mit der zuständigen Zulassungsbehörde was hierfür notwendig ist. Gerne helfen wir auch weiter, kontaktieren Sie uns dafür ganz einfach über das Kontaktformular.
Als zuverlässiger Zulassungsdienst kümmern wir uns gerne um die Ummeldung Ihres PKWs – schnell und unkompliziert. Profitieren Sie dabei von kurzen Wartezeiten sowie einer schnellen Bearbeitung aller Dokumente. Ob Autohäuser, auswärtige Zulassungsdienste, Arbeitstätige, Eltern oder Vielbeschäftige – vertrauen Sie beim Auto ummelden auf unseren Service.
Vorteile
- KFZ-Ummeldung sofort, schnell und einfach.
- Ohne Zeitverlust!
- Verschwenden Sie keinen Urlaubstag wegen Ihrer Behördengänge
- Verbringen Sie nicht Ihren Tag auf der Zulassungsstelle
- Sparen Sie sich die lästige Parkplatzsuche und Parkgebühren
Wir benötigen von Ihnen:
- gültiger Personalausweis (oder gültiger Reisepass und Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts)
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Prüfberichte über die Haupt- und Abgasuntersuchung (sofern erforderlich)
- bisherige KFZ-Kennzeichen (sofern Fahrzeug noch zugelassen)
- ggf. Reservierungsbestätigung für Wunschkennzeichen
- im Original unterschriebene Vollmacht
KFZ-Ummeldungen bei Umzug oder Halterwechsel
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, ist es wichtig, das eigene KFZ schnellstmöglich umzumelden. Denn gemäß § 27 StVo müssen PKW, Motorräder und Co. umgemeldet werden, wenn sich das Fahrzeug dauerhaft, also länger als einen Monat, in einem anderen Stadt- oder Landkreis befindet.
Jetzt anfragenMit uns haben Sie einen vertrauensvollen Partner.
Mit uns haben Sie die Formalitäten schnell abgewickelt.
Mit uns sind Sie schnell und unkompliziert mit Ihrer neuen Zulassung auf der Strasse.
Worauf warten Sie noch?
oder warten Sie gerne! Falls nicht, hat Ihre suche ein Ende. Jetzt unverbindlich Ihren Zulassungsdienst beauftragen.
Sie möchten noch mehr erfahren? Einfach hier klicken.